AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vereins BFT 05 Bocholt e.V.

 gültig ab 2017

§1

Sitz des BFT 05 ist Bocholt

 

§2

Zweck des BFT 05 laut Vereinssatzung ist die qualifizierte Ausbildung junger Fußballtalente aus der Region in regelmäßigen Trainingseinheiten, Trainingslagern und die Teilnahme als Stadtauswahl an Turnieren und Spielen gegen attraktive Gegner.

 

§3

Für die Mitgliedschaft im BFT 05 ist ein Beitrag fällig. Der Beitrag beträgt im Monat 10,-€. Für Trainingslager und entstehende Zusatzkosten bei Sonderveranstaltungen werden gesonderte Gebühren erhoben. Passive Mitglieder leisten einen Mindestmonatsbeitrag von 2,- Euro.

 

§4

Die Anmeldung zu den Einheiten sind termingerecht zu den jeweils angegebenen Zeitpunkten durch einen Erziehungsberechtigten vorzunehmen . Eine fernmündliche Anmeldung gilt als verbindlich und ist in schriftlicher Form nachzuholen.

 

§5

Für die Teilnahme am regelmäßigen Training gilt die jeweilige Kursdauer als Vertragsdauer. Eine regelmäßige Teilnahme der Kursteilnehmer wird erwartet. Der Verein behält sich das Recht vor, bei extremen Fehlzeiten, das Vereinsmitglied mit sofortiger Wirkung vom Trainingsbetrieb auszuschließen. Eine Rückerstattung der Beiträge ist nur nach Absprache möglich. Im beiderseitigen Einvernehmen kann der Vertrag ebenfalls vorzeitig aufgelöst werden.

 

§6

Die Beiträge für die Teilnahme werden im Voraus fällig und per Sepa-Lastschriftverfahren eingezogen. Die  Beiträge werden jeweils zum 01.Oktober fällig.  Ein Vereinsaustritt muss mindestens bis zum 31.05 des laufenden Kalenderjahres schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten verlängert sich die aktive Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.

§7

Der Veranstalter haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art während der Einheiten. Die Teilnehmer sind nicht durch den BFT 05 kranken- oder unfallversichert.

 

§8

Für die Dauer der Übungseinheiten und Veranstaltungen übertragen die Eltern dem hauptverantwortlichemn Übungsleiter die Aufsichtspflichten und Rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann.

 

§9

Gerichtsstand des BFT 05 ist der Sitz des BFT 05

 

§10

Für wegen wetterbedingte oder sonstig bedingten Ausfälle der Übungseinheiten oder mangelnden Möglichkeit zur Teilnahme der Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen wird keine Haftung übernommen.

 

§11

Die Leistungen des BFT 05 sind durch die Teilnahme an den Trainingseinheiten definiert. Zusatzangebote sind keine garantierten Eigenschaften und bedürfen der gesonderten Absprache.

 

§12

Alle weiteren Vereinbarungen bedürfen der vorherigen Information durch den BFT 05 und Kursteilnehmer.

Einsicht in die Satzung des BFT 05 ist jederzeit möglich